Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Förderung

1Die Darlehen sollen im Vollzug des Mittelstandsförderungsgesetzes (MfG) die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Unternehmen und Freien Berufe in Bayern erhalten und stärken, deren Entfaltungsmöglichkeiten in der Sozialen Marktwirtschaft sichern, zu fairem Wettbewerb beitragen und die Fähigkeit des Mittelstands zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen steigern. 2Die Förderung zielt insbesondere darauf, Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von bestehenden Betrieben anzustoßen und zu unterstützen. 3Die von der LfA bereitgestellten Eigenmittel werden den Hausbanken durch die LfA im Weg der Refinanzierung zur Ausreichung von mit den Eigenmitteln zinsvergünstigten Darlehen zur Verfügung gestellt.