Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

12. Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Bayerischen Härtefallhilfe

Die Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller ist ein Programmteil der Bayerischen Härtefallhilfe, so dass die Bestimmungen der Bayerischen Härtefallhilfe einschließlich der erläuternden Hinweise (FAQs) in der jeweilis geltenden Fassung Anwendung finden, wenn diese Richtlinie und die erläuternden Hinweise (FAQs) der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller keine spezielleren Regelungen vorsehen.