Text gilt ab: 15.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

7071-W

Richtlinien zur Förderung der Internationalisierungsbemühungen von Unternehmensneugründungen mit skalierbaren innovativen technologie-/digitalbasierten Produkten oder Dienstleistungen (Start-ups), „Start-up International“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 10. September 2021, Az. 61-5734/244/6

(BayMBl. Nr. 729)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Förderung der Internationalisierungsbemühungen von Unternehmensneugründungen mit skalierbaren innovativen technologie-/digitalbasierten Produkten oder Dienstleistungen (Start-ups), „Start-up International“ vom 10. September 2021 (BayMBl. Nr. 729), die durch Bekanntmachung vom 1. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 294) geändert worden ist

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung,
der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung)
die Internationalisierungsbemühungen von Unternehmensneugründungen mit skalierbaren innovativen technologie-/digitalbasierten Produkten oder Dienstleistungen (Start-ups). 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch dem Grunde und der Höhe nach und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.