Text gilt ab: 15.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024
7071-W
Richtlinien zur Förderung der Internationalisierungsbemühungen von Unternehmensneugründungen mit skalierbaren innovativen technologie-/digitalbasierten Produkten oder Dienstleistungen (Start-ups), „Start-up International“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 10. September 2021, Az. 61-5734/244/6
(BayMBl. Nr. 729)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Förderung der Internationalisierungsbemühungen von Unternehmensneugründungen mit skalierbaren innovativen technologie-/digitalbasierten Produkten oder Dienstleistungen (Start-ups), „Start-up International“ vom 10. September 2021 (BayMBl. Nr. 729), die durch Bekanntmachung vom 1. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 294) geändert worden ist
Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe
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- dieser Richtlinien,
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- der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung,
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- der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung)
die Internationalisierungsbemühungen von Unternehmensneugründungen mit skalierbaren innovativen technologie-/digitalbasierten Produkten oder Dienstleistungen (Start-ups). 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch dem Grunde und der Höhe nach und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.