Inhalt

Text gilt ab: 13.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

11. Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Überbrückungshilfe

1Die Härtefallhilfe lehnt sich inhaltlich an die Bestimmungen der Überbrückungshilfe III bzw. Überbrückungshilfe III Plus bzw. Überbrückungshilfe IV an. 2Soweit diese Richtlinie und die erläuternden Hinweise (FAQs) keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen der Überbrückungshilfe III bzw. Überbrückungshilfe III Plus bzw. Überbrückungshilfe IV für die Härtefallhilfe entsprechend; soweit sich Bestimmungen der Überbrückungshilfe III bzw. Überbrückungshilfe III Plus bzw. Überbrückungshilfe IV ändern, werden diese auch im Rahmen der Härtefallhilfe berücksichtigt.