Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

1.   Zweck der Zuwendung

1Im Zeitalter der beschleunigten Digitalisierung benötigen alle Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen können. 2Gerade bei den kleinen Unternehmen besteht Nachholbedarf. 3Dabei wirken sich Größennachteile negativ aus. 4Die notwendigen Investitionsentscheidungen werden aufgeschoben, die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle stellt eine große Belastung dar. 5Der bessere Schutz vor Hackerangriffen ist notwendige Begleitmaßnahme. 6Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation von kleinen Unternehmen zu unterstützen, um im Unternehmen einen Sprung auf einen besseren Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen.