Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
2.
1Gefördert werden innovative bzw. digitale Vorhaben sowie innovative Unternehmen. 2Förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen gemäß Nr. 5.2 dieser Richtlinien. 3Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung bzw. nach Maßgabe der AGVO, insbesondere Art. 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU).