Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung

1Gefördert werden innovative bzw. digitale Vorhaben sowie innovative Unternehmen. 2Förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen gemäß Nr. 5.2 dieser Richtlinien. 3Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung bzw. nach Maßgabe der AGVO, insbesondere Art. 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU).