Text gilt ab: 31.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

8.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

8.1  

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

8.2  

Für Vorhaben, denen Anträge zugrunde liegen, die nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 eingegangen sind, gilt die Richtlinie in der Fassung vom 5. Juli 2019, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 637), auch wenn die Entscheidung über die Anträge erst nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erfolgt.