Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
2. Gegenstand der Förderung
Die Zuwendungen werden ausgereicht
- –
- als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung von Aufgaben im Bereich der experimentellen Entwicklung nach Art. 25 AGVO oder
- –
- als Innovationsbeihilfe für KMU nach Art. 28 AGVO.