Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

3.1  

Antragsberechtigt sind

3.1.1  

für Vorhaben nach Nr. 2.1 grundsätzlich nur mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit (im Unternehmensverbund) weniger als 400 Beschäftigten, die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

3.1.2  

für Vorhaben nach Nr. 2.2 grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

3.1.3  

für Vorhaben nach Nr. 2.3 ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO.

3.2  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bei Vorhaben nach Nr. 2.1 bevorzugt berücksichtigt.

3.3  

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.