Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
3.
Zuwendungsempfänger sind sowohl Hochschulen und Universitätskliniken als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bayern, an denen innovative Forschungsteams im Bereich der unter Ziffer 2 genannten Themen tätig sind.