Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
7.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig ausgelegt.
7.1
1Als zentrale Koordinierungsstellen und Ansprechpartner bis zur Entscheidung über die formelle Antragstellung hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragt:
- M4-Award:
- BioM Biotech Cluster Development GmbH
- Gründerberatung
- Am Klopferspitz 19a
- 82152 Martinsried
- Telefon: +49 (0)89 899679-26 oder -23
- E-Mail: m4award@bio-m.org
- https://www.bio-m.org
- Medical Valley Award:
- Medical Valley EMN e.V.
- Entrepreneurship
- Henkestraße 91
- 91052 Erlangen
- Telefon: +49 (0)9131 9 16 17-0
- E-Mail: award@medical-valley-emn.de
- https://www.medical-valley-emn.de oder https://award.medical-valley-emn.de
2Vor der Einreichung der Projektskizzen kann in Abstimmung mit der jeweiligen Koordinierungsstelle die Einreichung einer formgebundenen Kurzbeschreibung (in deutscher oder englischer Sprache) vorgesehen werden. 3Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle wird empfohlen. 4In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache bei der jeweiligen zentralen Koordinationsstelle einzureichen. 5Die Projektskizzen sind formgebunden. 6Die Einreichung ist zeitlich befristet. 7Die Fristen werden durch die Koordinierungsstellen bekannt gegeben. 8Die Gliederung ist verbindlich. 9Ggf. können ergänzende Angaben verlangt werden. 10Nach positiver Bewertung in der Vorauswahl werden die Skizzen einer Jury vorgelegt. 11Die Projektskizzen werden unter Zugrundelegung folgender formaler Auswahlkriterien von einer Jury bewertet:
- –
- hohes Innovationspotenzial und technisch-wissenschaftliche Originalität
- –
- tragbares Geschäftsmodell und hohes Ausgründungspotenzial
- –
- klare Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb
- –
- engagiertes und qualifiziertes Team mit grundsätzlicher Gründungsabsicht
- –
- erhebliches technisch-wissenschaftliches Risiko
- –
- positive Schutzrechtsituation
- –
- Anschlussfähigkeit am Ende der Unterstützung.
12Hierzu können der Bewerber zur Präsentation des Antrags vor der Jury aufgefordert werden. 13Es können ergänzende Angaben verlangt werden. 14Die Jury gibt eine Empfehlung hinsichtlich des Unterstützungsbedarfs ab. 15Mit der Bekanntgabe der Empfehlung der Jury ist noch keine Entscheidung über die öffentliche Hilfe verbunden.
7.2
1Nach Bekanntgabe des Bewertungsergebnisses erfolgt ein formelles Antragsverfahren. 2Anträge sind in deutscher Sprache spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe der Förderempfehlung an den jeweiligen Projektträger zu richten. 3Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Projektträger wird empfohlen.4Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat folgende Projektträger mit der Antragsprüfung und Abwicklung der Vorhaben beauftragt:
- M4-Award:
- Projektträger Jülich Bioökonomie (BIO)
- Industrielle Bioökonomie (BIO 4)
- Forschungszentrum Jülich GmbH
- 52425 Jülich
- Dr. Nina Zeevaert
- Tel.: 02461 61-3169
- Fax: 02461 61-2730
- E-Mail: n.zeevaert@fz-juelich.de
- Taner Dursun
- Tel.: 02461 61-6588
- Fax: 02461 61-2730
- E-Mail: t.dursun@fz-juelich.de
- Medical Valley Award:
- Bayern Innovativ
- Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
- Projektträger Bayern
- Am Tullnaupark 8
- 90402 Nürnberg
- Tel. 0800-0268724 (kostenfrei dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
5Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. 6Die Zugangsdaten hierfür werden vom jeweiligen Projektträger schriftlich mitgeteilt. 7Weitere Informationen sowie alle notwendigen Formulare für die Antragstellung und Projektabwicklung werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.fips.bayern.de bereitgestellt. 8Die im Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme stehenden Daten werden auf Datenträgern gespeichert. 9Mit dem Antrag erklärt sich die Antragstellerin/der Antragsteller einverstanden, dass die Daten an die Europäische Kommission und/oder die mit der Evaluierung beauftragten Institute weitergegeben werden können. 10Alle Informationen, die im Rahmen des m4-Award/Medical Valley-Award ausgetauscht werden, unterliegen einer Vertraulichkeitserklärung. 11Alle Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte verbleiben bei den Antragstellern. 12Ein Jahr nach Abschluss der Maßnahme ist über den aktuellen Stand des Projekts zu berichten. 13Der jeweilige Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaats Bayern die Prüfung der Anträge, gibt, ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und führt die verwaltungstechnische Abwicklung der Maßnahme, die Prüfung der finanz- und fachtechnischen Unterlagen, des Verwendungsnachweises bzw. Abschlussberichts und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch. 14Die Projektträger sind zudem berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Vorhaben bei den Antragstellern einzuholen. 15Die Projektträger sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. 16Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erlässt den Zuweisungs- bzw. Zuwendungsbescheid und zahlt die Mittel aus. 17Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis bzw. Abschlussbericht sind dem jeweiligen Projektträger vorzulegen. 18Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 80 ff. BayHO (Zuweisungen) bzw. Art. 91 BayHO (Zuwendungen) berechtigt, bei den Fördermittelempfängern zusätzlich zu prüfen.