Text gilt ab: 10.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
6.
Soweit zur Durchführung des konkreten FuEuI-Vorhabens Mittel weiterer Unterstützer hinzutreten, dürfen die zulässigen Höchstsätze nach Ziffer 5.3 nicht überschritten werden.