Inhalt

Text gilt ab: 10.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck der Maßnahme

1Zweck dieser Maßnahme ist es, die positive Entwicklung der Lebenswissenschaften in Bayern zu unterstützen, zu intensivieren und zu beschleunigen. 2Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat hierzu die Fördermaßnahmen m4-Award für den Bereich medizinische Biotechnologie sowie Medical Valley-Award für den Bereich Medizintechnik initiiert. 3Beide Fördermaßnahmen sollen die Überführung exzellenter Forschungsergebnisse der medizinischen Biotechnologie und Medizintechnik in innovative Produkte und Technologien (einschließlich digitaler Produkte und Anwendungen in diesen Bereichen) unterstützen sowie einen Beitrag zur Verkürzung der Zeit zwischen einer guten Idee und ihrer wirtschaftlichen Verwertung leisten. 4Ziel der Fördermaßnahmen ist die erfolgreiche Verwertung innovativer Forschungsergebnisse in Form von neu gegründeten Unternehmen und die Vorbereitung der Forschungsgruppen auf solche Ausgründungen. 5Der beschleunigte Transfer von Forschungsergebnissen sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. 6Die Unterstützung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern und insbesondere zur Stärkung der bayerischen Unternehmensgründungskultur beitragen.