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BYCZFöR
Text gilt ab: 15.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.05.2026
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7072.1-F

Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum
(Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 11. April 2022, Az. 52-L 9193-18/

(BayMBl. Nr. 262)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR) vom 11. April 2022 (BayMBl. Nr. 262)

1Auf Grundlage des Art. 23 und des Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum. 2Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. 3Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinie begründet keinen Anspruch auf Folgeförderungen.