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Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7011-W

Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für die Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft „Handwerk Innovativ“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 18. Dezember 2019, Az. 32-4523/1/4

(BayMBl. 2020 Nr. 11)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für die Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft „Handwerk Innovativ“ vom 18. Dezember 2019 (BayMBl. 2020 Nr. 11), die durch Bekanntmachung vom 29. November 2022 (BayMBl. Nr. 702) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 414 vom 28. Oktober 2022, S. 1 – FEI-Unionsrahmen), insbesondere der Randnummern 19 bis 31
zur Erschließung neuer Technologien für den Bereich der Handwerkswirtschaft durch innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte. 2Die Zuwendung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.