Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Gegenstand der Zuwendung

1Zuwendungsgegenstand sind Kooperationsvorhaben im Bereich der angewandten Forschung zur Erarbeitung neuer, innovativer und zukunftsorientierter Ansätze im Sinne des Oslo Manual der OECD unter Anwendung neuer Technologien und Verfahren im Bereich der Handwerkswirtschaft. 2Die Zuwendung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
a)
Digitale Automatisierung und Fertigung im Handwerk sowie digitale Vernetzung von Verfahren und Dienstleistungen von Handwerksbetrieben mit Endabnehmern einschließlich Entwicklung neuer, digital gestützter Dienstleistungen und die Übertragung von Industrie-4.0-Technologien ins Handwerk bzw. Anschluss von handwerklichen Zulieferbetrieben an entsprechende Verfahren der Industrie.
b)
Die Integration neuer Technologien sowie neuer Produktionsprozesse und -verfahren in den handwerklichen Leistungserstellungsprozess einschließlich der Anwendung neuer Materialien und der Entwicklung neuer Dienstleistungen sowie Möglichkeiten der Kooperation, der Arbeitsteilung und der Wissensvermittlung.
3Umfasst sind auch Querschnittsthemen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Schnittstellen unterschiedlicher Technologien, Verfahren zur Qualitätssicherung, Funktions- und Einsatztests elektronischer Systeme, einschließlich der Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. 4Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks werden im Rahmen der Vorhaben entwickelte Methoden, Inhalte und Werkzeuge sowie die Testergebnisse als „best practice“, das heißt als besonders empfehlenswertes Modellbeispiel, aus den Pilotprojekten durch die Handwerksorganisationen weiterverbreitet, um eine Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse für das bayerische Handwerk zu gewährleisten. 5Sämtliche Informationen, insbesondere Ergebnisse, müssen im Rahmen ihrer Aktualität dauerhaft öffentlich zugänglich sein. 6Zu diesem Zweck ergreifen die Vorhabenträger geeignete Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer an die Öffentlichkeit mit allen dazugehörigen Aktivitäten einschließlich der Errichtung von Einrichtungen zur praktischen Demonstration des Einsatzes neuer Technologien im handwerklichen Leistungserstellungsprozess (Demonstrationszentren).