Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021

4. Neue Ausgabeansätze

4.1 Erstmals im Jahr 2021 veranschlagte Ausgabeansätze

1Ausgabeansätze, die erstmals in den Entwurf des Haushaltsplans 2021 eingestellt sind, dürfen grundsätzlich erst nach Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes 2021 in Anspruch genommen werden. 2Nr. 2.1 Satz 2 gilt entsprechend.

4.2 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – Gruppe 701

1In den Erläuterungen zu Titel 701 .. (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) neu aufgeführte Maßnahmen – das sind solche mit Gesamtausgaben von unter 3 000 000 € – werden zur Verstetigung der Bauausgaben nicht als neue Ausgabeansätze behandelt. 2Über die Mittel des Titels 701 .. darf damit entsprechend der vorstehenden Nr. 2.2 verfügt werden.