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Text gilt ab: 01.01.2019

6. Bewirtschaftungsmaßnahmen

Für die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung 2019 gelten weiterhin die mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Haushaltsvollzugsrichtlinien 2017/2018 (HvR 2017/2018) vom 21. Dezember 2016 (FMBl. 2017 S. 16) getroffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen.