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Text gilt ab: 01.01.2019

3. Wegfallende Ausgabeansätze

1Für die Zwecke, die nach den Voranschlägen sowie dem später von der Staatsregierung beschlossenen Entwurf des Haushaltsplans 2019 wegfallen sollen, dürfen Ausgaben nur noch aus übertragenen Ausgaberesten geleistet werden. 2Art. 45 Abs. 3 BayHO ist dabei zu beachten.