JB VV-BayHO
Text gilt ab: 07.12.2022
15.
Bestandsverzeichnisse
(VV Nr. 3.7 zu Art. 73 BayHO )
15.1
Das Materialverzeichnis (VV Nr. 3.3.2 zu Art. 73 BayHO) ist nicht zu führen.
15.2
Bei Bedarf können auch Materialverzeichnisse für Lebensmittel, Wirtschaftsgegenstände und Bekleidung geführt werden.