RLBau
Text gilt ab: 01.01.2020

631-B

Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern
(RLBau)

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 5. Dezember 2019, Az. 11-4201-2-2 und 13-B 1005-1/7

(BayMBl. Nr. 542)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau) vom 5. Dezember 2019 (BayMBl. Nr. 542)

Regierungen
Landesbaudirektion Bayern
Staatliche Bauämter
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
nachrichtlich
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Anlage Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern 2020 (RLBau 2020)