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DÜErbBek
Text gilt ab: 01.08.2016
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61.02.02.01-F

Datenübermittlung zwischen den Standesämtern und der bayerischen Steuerverwaltung für die Festsetzung der Erbschaftssteuer
(DÜErbBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
vom 15. Juli 2016, Az. 35/34 - S 3844 - 4/4

(FMBl. S. 192)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Datenübermittlung zwischen den Standesämtern und der bayerischen Steuerverwaltung für die Festsetzung der Erbschaftssteuer (DÜErbBek) vom 15. Juli 2016 (FMBl. S. 192)

1.
Auf Grund des § 11 der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung wird angeordnet, dass die Anzeigen über Sterbefälle im automatisierten Verfahren erstattet werden können.
2.
Die Teilnahme am elektronischen Übermittlungsverfahren setzt eine vorherige Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Finanzamt und dem Bayerischen Landesamt für Steuern voraus.
3.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft. 2Sie gilt unbefristet.
Lazik
Ministerialdirektor