Inhalt

Text gilt ab: 14.09.2004
Nächstes Dokument (inaktiv)

4. Schlussbestimmungen

Nähere Einzelheiten werden durch die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg im Einzelfall geregelt. Hierzu zählen zum Beispiel
-
das Zulassungsverfahren,
-
das Testverfahren,
-
die Verschlüsselung der Daten.
Weigert
Ministerialdirektor