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Text gilt ab: 01.10.2019

3.   Außerkrafttreten

Mit Ablauf des 30. September 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zuständigkeit der Staatsoberkasse Landshut für Kassenaufgaben der Finanzämter vom 22. Mai 2000 (FMBl. S. 184, StAnz. Nr. 22) außer Kraft.