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                            Text gilt ab: 01.10.2019
                        
                        1. Erweiterte Zuständigkeit der Finanzkassen
            1Zu den nach VV Nr. 4.1 Satz 3 zu Art. 79 BayHO den Finanzkassen obliegenden Kassenaufgaben im Rahmen der Steuerverwaltung rechnen auch die nachfolgenden Ein- und Auszahlungen im Integrierten Automatisierten Besteuerungsverfahren – IABV:
          - a)
 - Zinsen (Abgabeartenschlüssel xx2) beim Titel der jeweiligen Steuerart,
 - b)
 - Vollstreckungskosten (Abgabeartenschlüssel 0530 / 1240) bei Titel 06 05 / 111 01 (Gebühren, Beiträge tarifliche und gebührenartige Entgelte),
 - c)
 - Zwangsgelder (Abgabeartenschlüssel 0510 / 1000), Geldbußen und so weiter (Abgabeartenschlüssel 0500, 0520, 0544) bei Titel 06 05 / 112 01 (Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder),
 - d)
 - Säumnis- und Verspätungszuschläge (Abgabeartenschlüssel xx9 und xx1), Verzögerungsgeld (Abgabenartenschlüssel 1010) und Zuschlag nach § 162 Abs. 4 Abgabenordnung (Abgabenartenschlüssel 1020) bei Titel 06 05 / 119 31 (Säumnis- und Verspätungszuschläge),
 - e)
 - Unanbringliche Verrechnungsschecks sowie erneute Auszahlung; Kassenüberschüsse bei Titel 06 05 / 119 49 (Vermische Einnahmen),
 - f)
 - Rückscheck- und Rücklastschriftgebühren und Kassenfehlbeträge bei Titel 06 05 / 546 49 (Vermischte Verwaltungsausgaben).
 
            2Außerdem sind sie für die Abwicklung im IABV für folgende Haushaltsstellen zuständig:
          | 
                   Aufzählung 
                 | 
                
                   Kapitel/Titel 
                 | 
                
                   Zweckbestimmung 
                 | 
              
| 
                   a) 
                 | 
                
                   13 01/633 71 
                 | 
                
                   Anteile der Spielbankgemeinden 
                 | 
              
| 
                   b) 
                 | 
                
                   13 01/682 71 
                 | 
                
                   Zusätzliche Kosten der Spielbanküberwachung 
                 | 
              
| 
                   c) 
                 | 
                
                   13 01/812 01 
                 | 
                
                   Annahme von Kunstgegenständen 
                 | 
              
| 
                   d) 
                 | 
                
                   13 10/213 52 
                 | 
                
                   Erstattungen aus der Solidarumlage gemäß Art. 1a FAG 
                 | 
              
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                   e) 
                 | 
                
                   13 10/613 11 
                 | 
                
                   Überlassung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer an die Gemeinden und Landkreise (neues Recht) 
                 | 
              
| 
                   f) 
                 | 
                
                   13 10/613 12 
                 | 
                
                   Überlassung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer an die Gemeinden (altes Recht) 
                 | 
              
            3Die Finanzkasse München hat daneben folgende Sonderzuständigkeiten:
          - a)
 - Vereinnahmung der Zahlungseingänge anderer Bundesländer bei der Verteilung des Aufkommens der Länder an der Dividendenkapitalertragssteuer,
 - b)
 - Auszahlung der Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer und des Beteiligungsbetrages am Einkommensteuerersatz sowie die Erhebung der Gewerbesteuerumlage.