Inhalt

GK-Stempler-Best
Text gilt ab: 01.10.2017

II.  

1.  

Diese Bekanntmachung tritt am 15. Februar 1997 in Kraft.

2.  

Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Bestimmungen für die Verwendung von Gerichtskostenstemplern vom 16. Juni 1994 (JMBl S. 109, 260) außer Kraft.

3.  

Die neuen Bestimmungen sind auch für Gerichtskostenstempler anzuwenden, deren Verwendung vor dem In-Kraft-Treten dieser Bekanntmachung genehmigt worden ist.

4.  

Gerichtskostenstempler mit dem Abdruck „Oberjustizkasse Nürnberg“ und „Gerichtskasse Augsburg“ können bis 31. Dezember 1998 weiter verwendet werden. Ab 1. Januar 1999 werden solche Stempelabdrucke nicht mehr als Zahlungsnachweis anerkannt.