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Passivvertretung der staatlichen Schulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, bei denen Ausgangsbehörden die Schulen sind

KWMBl. I 1997 S. 186


341-K
Passivvertretung der staatlichen Schulen im Geschäftsbereich
des Staatsministeriums in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten,
bei denen Ausgangsbehörden die Schulen sind
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Juni 1997 Az.: III/4 - O4000 - 8/70 794,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3. Januar 2000 (KWMBl I S. 28)