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Text gilt ab: 01.04.2012
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V.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1986 in Kraft. Die Bekanntmachung über die Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und bei der Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Straftäter vom 31. August 1971 (JMBl S. 156), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Januar 1984 (JMBl S. 1), wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.