Inhalt

Text gilt ab: 29.02.2024

1.   Anordnung der elektronischen Aktenführung

Gemäß § 14 Satz 1 der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz (ERVV Ju) wird die elektronische Aktenführung bei den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Staatsanwaltschaften in den jeweils genannten Verfahren zu folgenden Zeitpunkten angeordnet:

1.1   Landgericht Landshut

1.1.1  

In Verfahren erster Instanz nach der Zivilprozessordnung (ZPO) ab dem 1. Oktober 2016.

1.1.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 6. März 2023.

1.1.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ab dem 2. Oktober 2023.

1.2   Landgericht Regensburg

1.2.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 27. März 2017.

1.2.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO in der Zuständigkeit der 2. Zivilkammer ab dem 23. März 2020.

1.2.3  

In Verfahren zweiter Instanz in der Zuständigkeit der 6. Zivilkammer, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist und soweit diese Verfahren ab dem 18. Oktober 2021 in der ersten Instanz anhängig geworden sind, ab dem 18. Oktober 2021.

1.2.4  

In allen übrigen Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO und nach der Insolvenzordnung (InsO) ab dem 4. Juli 2022.

1.2.5  

In Verfahren, die einen Antrag nach § 127 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) oder eine Beschwerde nach § 15 Abs. 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) zum Inhalt haben, ab dem 4. Juli 2022.

1.2.6  

In Verfahren zweiter Instanz nach dem FamFG, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 26. Juni 2023.

1.2.7  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen in erster Instanz nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.3   Landgericht Coburg

1.3.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 20. November 2017.

1.3.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.

1.3.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.4   Amtsgericht Straubing

1.4.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 25. November 2019.

1.4.2  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.

1.4.3  

In Aufgebotsverfahren ab dem 10. Juli 2023.

1.4.4  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.4.5  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.5   Amtsgericht Dachau

1.5.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 20. Juli 2020.

1.5.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.6   Oberlandesgericht München

1.6.1  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO in der Zuständigkeit des 20. Zivilsenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor dem Landgericht Landshut geführt wurden, und in der Zuständigkeit des 10. Zivilsenats ab dem 26. April 2021.

1.6.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG in der Zuständigkeit des 2. Familiensenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor den Amtsgerichten Dachau, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Neuburg an der Donau, Starnberg oder Weilheim geführt wurden, und in der Zuständigkeit des 12. Familiensenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor den Amtsgerichten Altötting, Laufen, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Rosenheim oder Traunstein geführt wurden, ab dem 26. April 2021.

1.6.3  

In allen Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO in der Zuständigkeit des 20. Zivilsenats ab dem 7. Februar 2022.

1.6.4  

In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate, der Familiensenate, des Rechtshilfesenats, des Senats für Patentanwaltssachen sowie des Senats für Notarsachen, ab dem 21. November 2022.

1.6.5  

In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate, des Rechtshilfesenats, des Senats für Patentanwaltssachen sowie des Senats für Notarsachen, ab dem 5. Dezember 2022.

1.7   Landgericht Ingolstadt

1.7.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 17. Mai 2021.

1.7.2  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.7.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 4. Juli 2022.

1.7.3  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO und nach der InsO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.

1.7.4  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.8   Landgericht Weiden i.d.OPf.

1.8.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 28. Juni 2021.

1.8.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 15. Mai 2023.

1.8.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.9   Amtsgericht Regensburg

1.9.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren, Landwirtschaftssachen und Beratungshilfesachen ab dem 5. Juli 2021.

1.9.2  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 18. Oktober 2021.

1.9.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.

1.9.4  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.10   Landgericht Hof

1.10.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 19. Juli 2021.

1.10.2  

Kostenbearbeitung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen, wenn vom Amtsgericht elektronisch geführte Akten elektronisch übermittelt wurden, ab dem 4. Oktober 2022.

1.10.3  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 6. März 2023.

1.10.4  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.10.5  

In Verfahren der Straf- und Strafvollstreckungskammern einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.

1.11   Landgericht Amberg

1.11.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 4. Oktober 2021.

1.11.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.

1.11.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.12   Amtsgericht Erlangen

1.12.1  

1In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG ab dem 11. Oktober 2021. 2In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 11. Oktober 2021 bis zum 6. März 2023 und nach diesem Zeitpunkt, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden.

1.12.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.12.3  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.

1.13   Landgericht Würzburg

1.13.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 18. Oktober 2021.

1.13.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 7. November 2022.

1.13.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG, ausgenommen Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG), ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.14   Landgericht Memmingen

1.14.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 8. November 2021.

1.14.2  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.14.3  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 30. Oktober 2023.

1.15   Landgericht Ansbach

1.15.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 22. November 2021.

1.15.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 7. November 2022.

1.15.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.16   Amtsgericht Ingolstadt

1.16.1  

Verfahren nach der InsO ab dem 22. November 2021.

1.16.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.

1.16.3  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.16.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 24. Juli 2023.

1.16.5  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.17   Landgericht Nürnberg-Fürth

1.17.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 13. Dezember 2021.

1.17.2  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.17.3  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 11. Dezember 2023.

1.18   Landgericht Passau

1.18.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 7. Februar 2022.

1.18.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 10. Juli 2023.

1.18.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen in erster Instanz nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.18.4  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen in zweiter Instanz nach dem FamFG, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 5. Februar 2024.

1.19   Landgericht Kempten (Allgäu)

1.19.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 21. Februar 2022.

1.19.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 27. November 2023.

1.19.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 5. Februar 2024. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.20   Landgericht Bamberg

1.20.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 14. März 2022.

1.20.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 15. Mai 2023.

1.20.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.20.4  

In Straf- und Strafvollstreckungssachen einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.

1.21   Oberlandesgericht Nürnberg

1.21.1  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, in Landwirtschaftssachen zweiter Instanz und Aufgebotsverfahren zweiter Instanz, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 28. März 2022.

1.21.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.

1.21.3  

In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate sowie des Fideikommisssenates, ab dem 30. Januar 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.22   Landgericht Schweinfurt

1.22.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 9. Mai 2022.

1.22.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 15. Mai 2023 bis zum 9. Juli 2023 und nach diesem Zeitpunkt, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.22.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.23   Amtsgericht Kelheim

1.23.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Mai 2022.

1.23.2  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.

1.23.3  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.24   Amtsgericht Cham

1.24.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Mai 2022.

1.24.2  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.

1.24.3  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.25   Landgericht Traunstein

1.25.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 30. Mai 2022.

1.25.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 26. Juni 2023.

1.25.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG, ausgenommen Verfahren in der Zuständigkeit der 4. Zivilkammer, ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.25.4  

In Verfahren in der Zuständigkeit der 4. Zivilkammer nach dem FamFG ab dem 18. März 2024. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.26   Amtsgericht Starnberg

1.26.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Mai 2022.

1.26.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.27   Amtsgericht Fürstenfeldbruck

1.27.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Mai 2022.

1.27.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.28   Amtsgericht Rosenheim

1.28.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Mai 2022.

1.28.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 26. Juni 2023.

1.28.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.28.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.29   Amtsgericht Fürth

1.29.1  

In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) und in Verfahren nach dem 8. Buch (Verfahren in Aufgebotssachen), Abschnitt 4 (Aufgebot von Nachlassgläubigern) des FamFG sowie in Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) ab dem 4. Juli 2022.

1.29.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.29.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.29.4  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.

1.29.5  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.30   Amtsgericht Neuburg a.d.Donau

1.30.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.30.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.30.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 24. Juli 2023.

1.31   Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm

1.31.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.31.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.31.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 24. Juli 2023.

1.32   Amtsgericht Amberg

1.32.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.

1.32.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.

1.32.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.

1.32.4  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.33   Amtsgericht Schwandorf

1.33.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 4. Juli 2022.

1.33.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.

1.33.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.

1.34   Amtsgericht Coburg

1.34.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.

1.34.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.34.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.34.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.

1.35   Amtsgericht Kronach

1.35.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.35.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.35.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.

1.36   Amtsgericht Lichtenfels

1.36.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.36.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.36.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.

1.37   Landgericht München I

1.37.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 18. Juli 2022.

1.37.2  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.37.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 18. Juli 2022.

1.37.3  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 27. März 2023.

1.37.4  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.37.3 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 27. März 2023.

1.37.5  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023.

1.38   Amtsgericht Gemünden a.Main

1.38.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.38.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. November 2022.

1.38.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 13. November 2023.

1.39   Amtsgericht Kitzingen

1.39.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.39.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. November 2022.

1.39.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 13. November 2023.

1.39.4  

In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) und in Verfahren nach dem 8. Buch (Verfahren in Aufgebotssachen), Abschnitt 4 (Aufgebot von Nachlassgläubigern) des FamFG sowie in Verfahren nach dem VerschG ab dem 29. Februar 2024.

1.40   Amtsgericht Würzburg

1.40.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.40.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 7. November 2022.

1.40.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 13. November 2023.

1.40.4  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.41   Amtsgericht Bayreuth

1.41.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.41.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.

1.41.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.41.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.

1.42   Amtsgericht Kulmbach

1.42.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.42.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.

1.42.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.

1.43   Amtsgericht Hof

1.43.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.43.2  

In Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. Oktober 2022.

1.43.3  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des örtlichen Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 6. März 2023.

1.43.4  

In Verfahren des Zentralen Vollstreckungsgerichts ab dem 6. März 2023.

1.43.5  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.

1.43.6  

In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.

1.43.7  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.43.8  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.

1.44   Amtsgericht Wunsiedel

1.44.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.44.2  

In Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. Oktober 2022.

1.44.3  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 6. März 2023.

1.44.4  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren einschließlich jeweils der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.

1.44.5  

In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.

1.44.6  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.

1.45   Landgericht Augsburg

1.45.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 26. September 2022.

1.45.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 16. Oktober 2023.

1.45.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 16. Oktober 2023.

1.46   Amtsgericht Hersbruck

1.46.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.46.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.

1.46.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.47   Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.

1.47.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.47.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.

1.47.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.48   Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch

1.48.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.48.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.

1.48.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.49   Amtsgericht Nürnberg

1.49.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.49.2  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.49.3  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 11. Dezember 2023.

1.49.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.50   Amtsgericht Schwabach

1.50.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.

1.50.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.

1.50.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.51   Landgericht Bayreuth

1.51.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 10. Oktober 2022.

1.51.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.

1.51.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.52   Landgericht Deggendorf

1.52.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 24. Oktober 2022.

1.52.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.

1.52.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.53   Staatsanwaltschaft Hof

1.53.1  

In Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsstrafsachen im Sinne der Sachgebiete 35 und 36 gemäß der Handreichung zur Eintragungspraxis der Staatsanwaltschaften einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. Oktober 2022.

1.53.2  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren gegen namentlich bekannte Täter im Bezirk der Staatsanwaltschaft Hof, die von der Landespolizei als Schutzpolizei bearbeitet werden oder die von der Kriminalpolizeiinspektion Hof wegen politisch motivierter Kriminalität bearbeitet werden, ab dem 6. November 2023.

1.53.3  

In Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter sowie in den Verfahren zur Bearbeitung von Leichensachen im Sinne des § 159 StPO ab dem 6. November 2023.

1.53.4  

In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 6. November 2023.

1.53.5  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 26. März 2024. Satz 1 gilt nicht für Verfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt genommen haben und dort bearbeitet werden.

1.54   Amtsgericht Ansbach

1.54.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und in Landwirtschaftssachen ab dem 7. November 2022.

1.54.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 5. Dezember 2022.

1.54.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 16. Oktober 2023.

1.54.4  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.55   Landgericht München II

1.55.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 7. November 2022.

1.55.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 30. Oktober 2023.

1.55.3  

In Verfahren der Zivilkammern und der Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 13. November 2023.

1.56   Amtsgericht Weißenburg i.Bay.

1.56.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 7. November 2022.

1.56.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 5. Dezember 2022.

1.56.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 16. Oktober 2023.

1.56.4  

In Aufgebotsverfahren ab dem 1. Januar 2024.

1.56.5  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.57   Landgericht Aschaffenburg

1.57.1  

In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 21. November 2022.

1.57.2  

In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.

1.57.3  

In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.58   Oberlandesgericht Bamberg

In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate sowie des Fideikommisssenates, ab dem 5. Dezember 2022. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

1.59   Amtsgericht Erding

1.59.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 30. Januar 2023.

1.59.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.

1.59.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.60   Bayerisches Oberstes Landesgericht

1.60.1  

1In allen Verfahren des 1. und 2. Zivilsenates, ausgenommen der Verfahren nach § 23 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), der Verfahren nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) und der Güterichtersachen, ab dem 6. März 2023. 2In Beschwerdeverfahren, mit Ausnahme der Beschwerden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie der Rechtsbeschwerden, gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju bei dem vorlegenden Gericht angeordnet wurde. 3In Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gilt Satz 1 nur, wenn das vorlegende Gericht elektronisch geführte Akten in elektronischer Form übermittelt.

1.60.2  

In Verfahren des Vergabesenates ab dem 6. März 2023.

1.61   Amtsgericht München

1.61.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 27. März 2023.

1.61.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen, welche vor dem in Nr. 1.61.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 2. Mai 2023.

1.61.3  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023.

1.61.4  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.61.5  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 19. Februar 2024.

1.62   Amtsgericht Altötting

1.62.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 26. Juni 2023.

1.62.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.62.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.63   Amtsgericht Aschaffenburg

1.63.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.

1.63.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.63.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.63.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.

1.64   Amtsgericht Bad Kissingen

1.64.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.

1.64.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.64.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.

1.65   Amtsgericht Bad Neustadt a.d.Saale

1.65.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.

1.65.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.65.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.

1.66   Amtsgericht Bamberg

1.66.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.

1.66.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.

1.66.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.66.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 19. Februar 2024.

1.66.5  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.

1.66.6  

In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.

1.67   Amtsgericht Deggendorf

1.67.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.

1.67.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.67.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.67.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.68   Amtsgericht Forchheim

1.68.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.

1.68.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.

1.68.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 19. Februar 2024.

1.68.4  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.

1.68.5  

In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.

1.69   Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

1.69.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.

1.69.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.70   Amtsgericht Haßfurt

1.70.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.

1.70.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.

1.70.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 19. Februar 2024.

1.70.4  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.

1.70.5  

In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.

1.71   Amtsgericht Landshut

1.71.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.

1.71.2  

In Aufgebotsverfahren ab dem 10. Juli 2023.

1.71.3  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 2. Oktober 2023.

1.71.4  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.71.5  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.72   Amtsgericht Laufen

1.72.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 26. Juni 2023.

1.72.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.72.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.73   Amtsgericht Mühldorf a.Inn

1.73.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 26. Juni 2023.

1.73.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.73.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.73.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.74   Amtsgericht Obernburg a.Main

1.74.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.

1.74.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.74.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.

1.75   Amtsgericht Schweinfurt

1.75.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.

1.75.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.

1.75.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.75.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.

1.76   Amtsgericht Tirschenreuth

1.76.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 15. Mai 2023.

1.76.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.

1.76.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.

1.77   Amtsgericht Traunstein

1.77.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 26. Juni 2023.

1.77.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.77.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.77.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.

1.78   Amtsgericht Viechtach

1.78.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.

1.78.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.78.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.79   Amtsgericht Weiden i.d.OPf.

1.79.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.

1.79.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.

1.79.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.

1.79.4  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.

1.80   Amtsgericht Freyung

1.80.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 10. Juli 2023.

1.80.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.80.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.81   Amtsgericht Passau

1.81.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 10. Juli 2023.

1.81.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.81.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.81.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.82   Amtsgericht Aichach

1.82.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Oktober 2023.

1.82.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 13. November 2023.

1.83   Amtsgericht Augsburg

1.83.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 16. Oktober 2023.

1.83.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 13. November 2023.

1.83.3  

In Aufgebotsverfahren ab dem 13. November 2023.

1.83.4  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.84   Amtsgericht Dillingen a.d.Donau

1.84.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Oktober 2023.

1.84.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 13. November 2023.

1.85   Amtsgericht Ebersberg

1.85.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 30. Oktober 2023.

1.85.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Oktober 2023.

1.86   Amtsgericht Eggenfelden

1.86.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.

1.86.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.

1.86.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.87   Amtsgericht Freising

1.87.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.

1.87.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.

1.87.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.88   Amtsgericht Günzburg

1.88.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.88.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 27. November 2023.

1.89   Amtsgericht Landau a.d.Isar

1.89.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.

1.89.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.

1.89.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.90   Amtsgericht Memmingen

1.90.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 30. Oktober 2023.

1.90.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 27. November 2023.

1.90.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.91   Amtsgericht Miesbach

1.91.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.91.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.92   Amtsgericht Neu-Ulm

1.92.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.92.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 27. November 2023.

1.92.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.93   Amtsgericht Weilheim i.OB

1.93.1  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.

1.93.2  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.93.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.94   Amtsgericht Wolfratshausen

1.94.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.

1.94.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Oktober 2023.

1.94.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.95   Amtsgericht Kaufbeuren

1.95.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 27. November 2023.

1.95.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.

1.95.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.95.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.96   Amtsgericht Kempten (Allgäu)

1.96.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 27. November 2023.

1.96.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.

1.96.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.96.4  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.97   Amtsgericht Landsberg am Lech

1.97.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 11. Dezember 2023.

1.97.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Dezember 2023.

1.98   Amtsgericht Lindau

1.98.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 27. November 2023.

1.98.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.

1.98.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.99   Amtsgericht Nördlingen

1.99.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.

1.99.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Dezember 2023.

1.99.3  

In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.

1.100   Amtsgericht Sonthofen

1.100.1  

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 27. November 2023.

1.100.2  

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.

1.100.3  

In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.

1.101   Staatsanwaltschaft Bamberg

1.101.1  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren gegen namentlich bekannte Täter im Bezirk der Staatsanwaltschaft Bamberg, die von der Landespolizei als Schutzpolizei oder die von den örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektionen wegen politisch motivierter Kriminalität bearbeitet werden, ab dem 26. März 2024.

1.101.2  

In Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter sowie in den Verfahren zur Bearbeitung von Leichensachen im Sinne des § 159 StPO ab dem 26. März 2024.

1.101.3  

In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 26. März 2024.

1.101.4  

In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 30. April 2024. Satz 1 gilt nicht für Verfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt genommen haben und dort bearbeitet werden.