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Text gilt ab: 01.09.2013
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3101-J

Neufassung der Gerichtsvollzieherordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 6. August 2013, Az. D1b - 2344 - I - 2511/2010

(JMBl. S. 95)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Neufassung der Gerichtsvollzieherordnung vom 6. August 2013 (JMBl. S. 95), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. März 2024 (BayMBl. Nr. 180) geändert worden ist

1.  

Die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVO wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.

2.  

Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.