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Text gilt ab: 01.01.2022
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3.   Anforderungsprofil für Beförderungsämter für Richter und Staatsanwälte

3.1   Allgemeine Anforderungen

3.1.1   Fachliche Eignung

neben den Anforderungen des Basis-Profils
breites Fachwissen, das sich in verschiedenen Aufgabenbereichen oder auf mehreren Rechtsgebieten bewährt hat
Fähigkeit, auch bei schwierigen und komplexen Verfahren das Wesentliche schnell zu erfassen und verständlich darzustellen
Fähigkeit, ein überdurchschnittliches Arbeitspensum durch gestraffte Arbeitsweise sach- und zeitgerecht zu bewältigen

3.1.2   Führungskompetenz

Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
Fähigkeit, kooperativ zu führen
Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren
Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen
Überzeugungskraft
Durchsetzungsvermögen
Fähigkeit zur Leitung von Besprechungen und Verhandlungen

3.1.3   Organisatorische Kompetenz

ausgeprägtes Planungsvermögen

3.1.4   Sozialkompetenz

hohe Bereitschaft und ausgeprägte Fähigkeit zur Teamarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern
ausgeprägte Fähigkeit zum Dialog und Kompromiss

3.1.5   Verwendungsbreite

staatsanwaltliche und richterliche Erfahrung im Eingangsamt
regelmäßig mindestens einjährige Erfahrung im Justizdienst im Zivil- oder Familienrecht einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

3.2   Besondere Anforderungen

3.2.1   Vorsitzender Richter am Landgericht

Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen

3.2.2   Richter am Oberlandesgericht und Oberstaatsanwalt bei den Generalstaatsanwaltschaften

ausgeprägte Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen

3.2.3   Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

besonders ausgeprägte Fähigkeit zur auf wissenschaftlichem Niveau vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen und grundlegenden Rechtsfragen sowie komplizierten Sachverhalten, auch in Spezialgebieten, sowie Fähigkeit, diese Rechtsfragen und Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich sowie mit großer juristischer Präzision darzustellen

3.2.4   Zusätzlich zu Nr. 3.2.1 beim Vorsitzenden Richter am Landgericht, zusätzlich zu Nr. 3.2.2 beim Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.3 beim Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

Fähigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Spruchkörpers zu wahren und zu fördern
Fähigkeit und Bereitschaft, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung zu unterstützen und vorbildhaft anzuleiten
Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzuschätzen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und im Benehmen mit dem Behördenleiter und dem Geschäftsleiter umzusetzen

3.2.5   Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften und Staatsanwalt als Gruppenleiter

Fähigkeit, auf eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und sachgerechte Rechtsanwendung unter Beachtung des Legalitätsprinzips hinzuwirken
Fähigkeit und Bereitschaft, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung zu unterstützen und vorbildhaft anzuleiten
Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzuschätzen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und im Benehmen mit dem Behördenleiter und dem Geschäftsleiter umzusetzen

3.2.6   Leitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft (einschließlich ständiger Vertreter, Leitender Oberstaatsanwalt bei den Generalstaatsanwaltschaften, Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften, Leiter einer Hauptabteilung an den Amtsgerichten und weiterer aufsichtführender Richter am Land- und Amtsgericht)

Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzusetzen und zu beurteilen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
Fähigkeit zur Integration
Fähigkeit zum kompetenten Umgang mit den Medien
Fähigkeit und Bereitschaft zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, zur Darstellung justizieller Belange in Reden und Ansprachen
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen
Fähigkeit zur sachgerechten Delegation
Ergänzend wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend Führungskräftestandards in der bayerischen Staatsverwaltung vom 12. Mai 2005 (JMBl S. 53) verwiesen.