Inhalt

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Text gilt ab: 01.01.2022

2. Basis-Anforderungsprofil für Richter und Staatsanwälte1

2.1 Fachliche Eignung

2.1.1 Juristische Qualifikation2

breites Fachwissen
präsente Fachkenntnisse
Fähigkeit zur Analyse eines unstrukturierten Sachverhalts auf seine rechtliche Relevanz
Fähigkeit, Schwerpunkte zu bilden und sich auf die wesentlichen Argumente zu konzentrieren
Fähigkeit, einen komplexen und komplizierten Vorgang allgemein verständlich darzustellen
Zeitmanagement

2.1.2 Besondere Qualifikationen

Entscheidungsfreude
Bereitschaft, die Entscheidungskompetenz mit hoher Verantwortung auszuüben
Überzeugungskraft
Durchsetzungsvermögen
Planungs- und Organisationsvermögen
Objektivität bei der Bewertung widerstreitender Interessen
Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion
Fähigkeit zur Verhandlung und zum Ausgleich
Konfliktfähigkeit
Ausdrucks- und Argumentationsvermögen
Besonnenes Auftreten
Autorität, die keine Barrieren aufbaut
Bereitschaft, neue Aufgaben zu übernehmen
Aufgeschlossenheit für die moderne Informations- und Kommunikationstechnik
Streben nach Fortbildung

2.1.3 Berücksichtigungsfähige Zusatzqualifikationen

Zweitstudium oder Zusatzausbildung, z.B.
betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Ausbildung zum Rechtspfleger
Banklehre
berufsbezogene Auslandserfahrung
Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung
Sprachkenntnisse
Tätigkeit an der Universität oder sonstige Lehrtätigkeit

2.2 Persönliche Eignung

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Bereitschaft zur Mäßigung und Zurückhaltung innerhalb und außerhalb des Amtes
Identifizierung mit dem Rechtsprechungs- und Strafverfolgungsauftrag der Justiz
Unparteilichkeit
Sozialkompetenz
Freude am Umgang mit Menschen und Fähigkeit zu einfühlendem, mitmenschlichem und sozialem Verstehen
angemessenes Auftreten
Bürgernähe
gesellschaftliches Engagement
Einsatzbereitschaft und Ausdauer
Bereitschaft zur Teamarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern
Interesse, sich außerberuflich weiterzubilden
Flexibilität und Mobilität

2.3 Gesundheitliche Eignung

amtsärztlich bescheinigte Dienstfähigkeit
physische Belastbarkeit
psychische Belastbarkeit

1 [Amtl. Anm.:] Alle Bezeichnungen in der männlichen Form verstehen sich auch in der weiblichen Form.
2 [Amtl. Anm.:] Sie wird in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüft und bewertet; ergänzende Anhaltspunkte ergeben sich aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung, aus den Zeugnissen während der Referendarzeit und evt. aus juristischen Zusatzausbildungen.