Inhalt

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Text gilt ab: 01.01.2022

1.   Einleitung

Das Verhältnis der Bürger zum Staat hat sich im letzten Jahrzehnt stark gewandelt. Anstelle der obrigkeitlichen Durchsetzung staatlicher Maßnahmen rückt immer mehr die Dienstleistung im Interesse der Bürger in den Vordergrund. Diese veränderte Blickrichtung hat Auswirkungen im Außen- und im Innenverhältnis auf die staatlichen Institutionen und die dort handelnden Personen.
Dies gilt auch für den Justizbereich, in der freiwilligen und der Zivilgerichtsbarkeit mehr, in der Strafgerichtsbarkeit mit Abstrichen. Die vielfältigen und sich ändernden Aufgaben können nur mit hoch motiviertem und qualifiziertem Personal bewältigt werden. Dies erfordert, sich mit den einzelnen Berufsbildern in der Justiz verstärkt zu befassen.
Als erster Schritt in diese Richtung wurde vor einigen Jahren erstmals schriftlich ein Anforderungsprofil für Richter und Staatsanwälte niedergelegt, das - ohne erschöpfend sein zu wollen - Kriterien enthält, die von Richtern und Staatsanwälten in ihren von hoher Verantwortung geprägten Ämtern allgemein erwartet werden müssen. Dieses Basis-Anforderungsprofil enthält ein Leitbild und hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bereits im Einstellungsverfahren Bedeutung. Die Anforderungsprofile für Beförderungsämter sollen Grundlage für Ausschreibungen von Beförderungsämtern sein und der Personalauswahl sowie der Personalentwicklung dienen. In dienstlichen Beurteilungen soll auf besondere Fähigkeiten, die im Anforderungsprofil eines Beförderungssamtes bezeichnet sind, hingewiesen werden.
Die im Basis-Profil genannten Anforderungen sind bei sämtlichen Beförderungsämtern vorauszusetzen. Hinzutreten bei Beförderungsämtern besondere Anforderungen und die Bereitschaft, sie in der täglichen Praxis anzuwenden: Führungskompetenz, organisatorische Kompetenz und eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Einige Anforderungen des Basis-Profils müssen für ein Beförderungsamt in besonderem Maß oder in besonderem Umfang vorhanden sein.