Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 27.10.2022
IV. Abschnitt
Weiteres Verfahren
15. Verzeichnisse der Jugendschöffen und Jugendschöffenlisten
16. Auslosung der Jugendschöffen
17. Benachrichtigung von der Auslosung; Einberufung zum Sitzungsdienst