Inhalt

KIP-S
Text gilt ab: 23.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8. Förderzeitraum

1Investitionen können nur gefördert werden, wenn sie erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. 2Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 vollständig baulich abgenommen werden.