Inhalt

KommWFP
Text gilt ab: 10.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

17.   Verwendungsnachweis

1Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis nach Muster 4 zu Art. 44 BayHO zu dokumentieren. 2Der Verwendungsnachweis ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen. 3Ermäßigen sich nach der Bewilligung die im Finanzierungsplan veranschlagten zuwendungsfähigen Gesamtkosten, so ermäßigt sich die Zuwendung entsprechend. 4Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist grundsätzlich nicht möglich.