KommWFP
Text gilt ab: 11.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
14.
Der Förderantrag ist unter Verwendung des Antragsformblatts KommWFP I mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) bei der Bewilligungsstelle einzureichen.