Inhalt

KommWFP
Text gilt ab: 10.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

11.   Bindungsdauer

Die Dauer der Bindungen nach den Nrn. 9 und 10 beträgt bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 25 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnungen.