Inhalt

KommWFP
Text gilt ab: 10.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

10.   Mietbindung

1Die Miethöhe ist so zu bemessen, dass sie für einkommensschwache Wohnungssuchende tragbar ist. 2Die Bemessung soll sich an den nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) erstattungsfähigen Aufwendungen orientieren.