Inhalt

KommWFP
Text gilt ab: 10.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Angemessenheit der Wohnfläche

1Die angemessene Wohnfläche der zu fördernden Wohnungen soll sich an den Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung orientieren. 2Die Wohnflächen sind nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu berechnen.