BayHoPr 2021
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2330-B

Richtlinien für das Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern
(Bayerisches Programm zur Unterstützung vom Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen – BayHoPr 2021)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 6. Oktober 2021, Az. 31-4740.4-3-2

(BayMBl. Nr. 750)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für das Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern (Bayerisches Programm zur Unterstützung vom Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen – BayHoPr 2021) vom 6. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 750)

1Als Hilfe zur Beseitigung der Schäden, die im Juli 2021 in den bayerischen Regierungsbezirken unmittelbar durch Hochwasser und Starkregen sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen, Rückhaltebecken und Einrichtungen zur Wasserversorgung einschließlich Talsperren und Hangrutsch verursacht sind, gewähren der Bund und der Freistaat Bayern Finanzhilfen als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 BayHO. 2Grundlagen der Finanzhilfen sind das Aufbauhilfegesetz (AufbhG 2021) vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147), die Aufbauhilfeverordnung 2021 (AufbhV 2021) vom 15. September 2021 (BGBI. I S. 4214) und die dazu zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung. 3Für die Finanzhilfen, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen und auf die kein Rechtsanspruch besteht, gelten die nachstehenden Richtlinien.