Text gilt ab: 07.06.1991

4. Anschaffung von Sportgeräten für Sportarbeitsgemeinschaften und anerkannte Stützpunkte

Zur Anschaffung bestimmter Sportgeräte für Sportarbeitsgemeinschaften und/oder anerkannte Stützpunkte „Schule und Sportverein “ können die kooperierenden Vereine formblattgemäße Anträge auf Zuweisung von Zuschüssen aus Schulsportmitteln an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport richten. Nach Prüfung der Anträge durch die Landesstelle für den Schulsport werden sie an die Regierungen weitergeleitet, die die Zuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel auf der Grundlage von Kostenpauschalen bewilligen. Die Bewilligungen können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Eine Übersicht über die zuwendungsfähigen Geräte und Kostenpauschalen ist von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport zu beziehen.
Anträge können nur auf der Grundlage eines Gesamtbetrags von mindestens 500,- DM gestellt werden (Bagatellgrenze).
Zusätzlich können Vereine aus Staatsmitteln für die Sportgroßgerätebezuschussung über den BLSV nach Maßgabe der einschlägigen Regelungen, aber einmalig außerhalb des zweijährigen Turnus, einen Zuschuss erhalten.
I. A.
Dr. Kaiser
Ministerialdirigent
KWMBl I 1991 S. 159