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Text gilt ab: 06.08.1987
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Schulsport-Wettbewerbe in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 6. August 1987, Az. VI/6 - K 7440 - 3/62 195

(KWMBl. I S. 193)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulsport-Wettbewerbe in Bayern vom 6. August 1987 (KWMBl. I S. 193)

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt für jedes Schuljahr Schulsport-Wettbewerbe aus und ruft alle Schulen zur Teilnahme auf.

1. Wettbewerbe

Die detaillierte Ausschreibung mit Einzelbestimmungen und Hinweisen zur Organisation und Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe wird jährlich in der entsprechenden Broschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ veröffentlicht und den Schulen zugeleitet.
Die Schulsport-Wettbewerbe sollen zur Aktivierung des „Schullebens“ beitragen und Begegnungsfelder für Schüler und Lehrer verschiedener Schularten schaffen. Sie stellen ein Gemeinschaftswerk der Schulen und der Schulaufsichtsbehörde, der Vereine und der Fachverbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden dar.
Neben den Schulsportfesten und Mehrkämpfen auf Schulebene – als dem wichtigsten Bereich für die Mehrzahl unserer Schüler – ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbewerbe Wert zu legen. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle der Wettbewerbsangebote die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und zu beschicken.
Alle in der jeweiligen Broschüre aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen.
Für Lehrer, die bisher eine Betreuerfunktion oder Organisationsaufgaben wahrnehmen, sind die Schulsport-Wettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen gelten hiermit als angeordnet.

2. Organisation

Die ausgeschriebenen Mannschaftswettkämpfe werden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden, dem vom Staatsministerium berufenen Landesausschuss und den Bezirksausschüssen sowie den in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Arbeitskreisen Schulsport vorbereitet und durchgeführt.

2.1 Arbeitskreise Schulsport

In den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen seit 1983 Arbeitskreise Schulsport. Sie sind für die Vorbereitung und Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf Stadt- und Kreisebene sowie für die Auswertung dieser Veranstaltungen verantwortlich.
Eventuelle personelle Veränderungen und Ergänzungen bleiben den Arbeitskreisen überlassen.
Die Geschäftsführung der Arbeitskreise Schulsport wird von den Staatlichen Schulämtern, in der Stadt Regensburg vom Städtischen Sportamt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt wahrgenommen.

2.2 Bezirksausschüsse für das schulsportliche Wettkampfwesen

Die ebenfalls seit 1983 bestehenden Bezirksausschüsse sind für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Bezirksfinalwettkämpfe sowie eventuell erforderlicher Regionalausscheidungen und Qualifikationswettkämpfe verantwortlich. Der für die Landeshauptstadt München eingerichtete Bezirksausschuss erfüllt gleichzeitig die Aufgaben eines Arbeitskreises Schulsport gemäß Nr. 2.1. Eventuelle personelle Veränderungen und Ergänzungen werden auf Antrag der Bezirksausschüsse vom Staatsministerium vorgenommen.
Die Geschäftsführung wird von den Regierungen, in München vom Schulreferat der Landeshauptstadt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt wahrgenommen; Rechts- und Schulaufsicht der Regierung von Oberbayern bleiben unberührt.

2.3 Landesausschuss für das schulsportliche Wettkampfwesen

Der Landesausschuss berät das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in allen Fragen des schulsportlichen Wettkampfwesens.
Geschäftsstelle ist die Bayerische Landesstelle für den Schulsport.

2.4 Beförderung von Schülern zu den Schulsportwettbewerben

Grundsätzlich ist der Transport von Schulmannschaften zu Schulsportwettkämpfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Der Transport schließt die eventuell erforderliche Benutzung von privaten Zubringerdiensten ein.
Bei notwendiger Benutzung privater Busunternehmen werden die Kosten hierfür gemäß Nr. 3.3.2 abgerechnet. Sind Busse nicht voll ausgelastet, sind nach Möglichkeit gemeinsame Anreisen benachbarter Mannschaften zu den Wettkämpfen zu vereinbaren. Die einladende Stelle bereitet nach dem Grundsatz größtmöglicher Kostenersparnis solche Sammelfahrten vor.
Die Beförderung von Schülern in privateigenen Personenkraftwagen von Lehrern oder Eltern ist nur zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmer pro Schule so gering ist, dass die Benutzung eines privaten Busses unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde und eine gemeinsame Bus-Anreise mehrerer Mannschaften nicht organisiert werden kann. Die Entscheidung über die Benutzung privateigener Personenkraftwagen trifft der Schulleiter. In der Regel ist eine derartige Beförderung auf Veranstaltungen unterhalb der Bezirksebene beschränkt. Lehrer, die hiernach Schüler mit ihren privateigenen Personenkraftwagen befördern, genießen für diese Fahrten Dienstunfallschutz.
Für Schüler besteht während dieser Fahrten gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser Unfallversicherungsschutz für Schüler ist auch gegeben, wenn Schülereltern Schüler mit ihrem Privatfahrzeug zu den oben genannten Schulsportveranstaltungen befördern. Als Begleiter sind Eltern nur dann unfallversichert, wenn sichergestellt ist, dass sie als Ersatzkraft für fehlendes Lehrpersonal eingesetzt und die entsprechenden Fahrtkosten von der Schule oder dem Veranstalter getragen werden.
Die Mitnahme von Schülern durch Schüler in privateigenen Personenkraftwagen ist nicht zulässig.

3. Kostenerstattung

3.1 Kosten von Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen

Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den „Arbeitskreisen Schulsport“ mitarbeitenden Lehrern die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung ist über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises Schulsport bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettkämpfe auf Orts- und Kreisebene sind bisher durch die Landkreise, Städte und Gemeinden mit teilweiser Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen übernommen worden. Das Staatsministerium dankt den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen für die organisatorische und finanzielle Unterstützung der Schulsport-Wettbewerbe und bittet gleichzeitig, diese in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland übliche Förderung auch weiterhin aufrechtzuerhalten.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise Schulsport wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung sowie sonstige Partner über das spezielle schulsportliche Programm zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Die Deutsche Bundesbahn gewährt Schulmannschaften, die zu einem Kreisfinale fahren, Ermäßigungen wie bei „Klassentour per Bahn“.

3.2 Kosten von Regionalausscheidungen

In den Spielsportarten werden zum Teil Regionalausscheidungen erforderlich. Bei diesen Ausscheidungswettkämpfen mehrerer Landkreissieger werden die Teilnehmer am Bezirksfinale ermittelt.
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden durch die Regierungen nach Vorlage der Belege aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erstattet.
Zu den Fahrtkosten der Schulmannschaften – soweit sie nicht durch andere Förderer gedeckt sind – können nach Maßgabe der verfügbaren staatlichen Haushaltsmittel Zuschüsse durch die Regierungen gewährt werden. Über die Höhe der Zuschüsse kann jeweils erst nach Vorlage aller Anträge bis spätestens 31. Juli des betreffenden Schuljahres entschieden werden.
Die bei Nr. 3.1 angeführte Fahrpreisermäßigung bei Benutzung der Deutschen Bundesbahn gilt auch für Fahrten zu Regionalausscheidungen.

3.3 Kosten von Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen

3.3.1 Organisationskosten

Die Kosten für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, von süd- und nordbayerischen Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus getragen.
Zu den Vergütungen, die an Dritte (nicht Lehrer) im Rahmen der Organisationskosten für Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter, Startordner, Sprecher, Zeitnehmer und ähnliche Tätigkeiten gewährt werden sollen, sind die bei den entsprechenden Fachverbänden hierfür üblichen Kostenregelungen anzuwenden (höchstens aber 0,31 DM als Fahrtkostenentschädigung je gefahrenen Kilometer).
Soweit Lehrer als „Wettkampforganisatoren“ eingesetzt werden, erhalten diese für die ihnen übertragene Nebenbeschäftigung eine pauschale Vergütung, wenn der Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet und ihnen dafür keine Entlastung im Hauptamt gewährt wird. Die pauschale Vergütung wird neben dem nach dem BayRKG möglichen Ersatz von baren Auslagen, Fahrtkosten und Tagegeld gewährt; sie beträgt je nach Umfang der Belastung bis zu 25,- DM je Wettbewerbstag. Bei entsprechender Entlastung im Hauptamt entfällt diese Vergütung.

3.3.2 Kosten der teilnehmenden Schulmannschaften

Fahrtkosten
Die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel werden erstattet. Hierbei sind Fahrpreisermäßigungen für Gruppen (z.B. „Klassentour per Bahn“) in Anspruch zu nehmen. Bei Benutzung nicht öffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten bis zur Höhe der Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel unter Berücksichtigung von Ermäßigungen erstattet. In diesem Fall ist dem Erstattungsantrag eine Vergleichsberechnung beizufügen.
Die näheren Einzelheiten über das Abrechnungsverfahren sind der einschlägigen Broschüre „Schulsportwettbewerbe in Bayern“ zu entnehmen.
Bei durch den Schulleiter genehmigten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach Art. 6 BayRKG in Anspruch nehmen. Hierbei dürfen jedoch in keinem Fall die Kosten überschritten werden, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit verbilligten Kostensätzen entstünden.
Verpflegungs- und Übernachtungszuschüsse für Schüler
Bei mehrtägigen Veranstaltungen (Landesfinalwettkämpfe im Alpinen Skilauf, Eisschnelllaufen, Rodeln und Skilanglauf sowie Landesschulsportfeste für Hörgeschädigte und Körperbehinderte) werden den auswärtigen Schülern Verpflegungszuschüsse von je 5,- DM pro Mittag- und pro Abendessen sowie Übernachtungszuschüsse einschließlich Frühstück von je bis zu 18,- DM pro Nacht gewährt. Dies gilt nicht, soweit amtliche Unterkunft und/oder Verpflegung angeboten wird, deren Kosten jedoch die Zuschusssätze nicht übersteigen dürfen.
Tage- und Übernachtungsgeld für betreuende Lehrer
Den Betreuern der Schulmannschaften wird Tage- und Übernachtungsgeld nach Art. 9, 10 und 12 BayRKG gewährt.
Erstattungsverfahren
Alle Abrechnungen sind von den Schulen vollständig und gut leserlich ausgefüllt in doppelter Ausfertigung (bei Sammelanreisen vom jeweiligen „Arbeitskreis Schulsport“) bis spätestens zehn Tage nach dem Wettkampf dem jeweiligen Wettkampfleiter zuzusenden. Sollten die Abrechnungen bis dahin nicht eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass auf die Erstattung verzichtet wird.
In allen anderen Fällen stellt die Schulleitung der teilnehmenden Schule bzw. der „Arbeitskreis Schulsport“ auf dem Abrechnungsformular die sachliche Richtigkeit der Angaben fest. Nähere Einzelheiten sind jeweils in der jährlich erscheinenden Broschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ geregelt.

3.4 Kosten der Teilnahme an den Bundesfinalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA

Für Schulmannschaften und deren Begleiter, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA qualifizieren, sind Fahrt bzw. Flug sowie Unterkunft und Verpflegung kostenlos. (Die Kosten werden von der Trägergemeinschaft des Bundeswettbewerbs übernommen.) Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld aus den Mitteln zur Förderung des Schulsports des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die rechnerische Abwicklung obliegt der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport.

I. A.
Dr. Kaiser
Ministerialdirigent
KWMBl I 1987 S. 193