Inhalt

Text gilt ab: 06.08.1987

3. Kostenerstattung

3.1 Kosten von Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen

Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den „Arbeitskreisen Schulsport“ mitarbeitenden Lehrern die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung ist über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises Schulsport bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettkämpfe auf Orts- und Kreisebene sind bisher durch die Landkreise, Städte und Gemeinden mit teilweiser Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen übernommen worden. Das Staatsministerium dankt den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen für die organisatorische und finanzielle Unterstützung der Schulsport-Wettbewerbe und bittet gleichzeitig, diese in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland übliche Förderung auch weiterhin aufrechtzuerhalten.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise Schulsport wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung sowie sonstige Partner über das spezielle schulsportliche Programm zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Die Deutsche Bundesbahn gewährt Schulmannschaften, die zu einem Kreisfinale fahren, Ermäßigungen wie bei „Klassentour per Bahn“.

3.2 Kosten von Regionalausscheidungen

In den Spielsportarten werden zum Teil Regionalausscheidungen erforderlich. Bei diesen Ausscheidungswettkämpfen mehrerer Landkreissieger werden die Teilnehmer am Bezirksfinale ermittelt.
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden durch die Regierungen nach Vorlage der Belege aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erstattet.
Zu den Fahrtkosten der Schulmannschaften – soweit sie nicht durch andere Förderer gedeckt sind – können nach Maßgabe der verfügbaren staatlichen Haushaltsmittel Zuschüsse durch die Regierungen gewährt werden. Über die Höhe der Zuschüsse kann jeweils erst nach Vorlage aller Anträge bis spätestens 31. Juli des betreffenden Schuljahres entschieden werden.
Die bei Nr. 3.1 angeführte Fahrpreisermäßigung bei Benutzung der Deutschen Bundesbahn gilt auch für Fahrten zu Regionalausscheidungen.

3.3 Kosten von Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen

3.3.1 Organisationskosten

Die Kosten für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, von süd- und nordbayerischen Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus getragen.
Zu den Vergütungen, die an Dritte (nicht Lehrer) im Rahmen der Organisationskosten für Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter, Startordner, Sprecher, Zeitnehmer und ähnliche Tätigkeiten gewährt werden sollen, sind die bei den entsprechenden Fachverbänden hierfür üblichen Kostenregelungen anzuwenden (höchstens aber 0,31 DM als Fahrtkostenentschädigung je gefahrenen Kilometer).
Soweit Lehrer als „Wettkampforganisatoren“ eingesetzt werden, erhalten diese für die ihnen übertragene Nebenbeschäftigung eine pauschale Vergütung, wenn der Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet und ihnen dafür keine Entlastung im Hauptamt gewährt wird. Die pauschale Vergütung wird neben dem nach dem BayRKG möglichen Ersatz von baren Auslagen, Fahrtkosten und Tagegeld gewährt; sie beträgt je nach Umfang der Belastung bis zu 25,- DM je Wettbewerbstag. Bei entsprechender Entlastung im Hauptamt entfällt diese Vergütung.

3.3.2 Kosten der teilnehmenden Schulmannschaften

Fahrtkosten
Die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel werden erstattet. Hierbei sind Fahrpreisermäßigungen für Gruppen (z.B. „Klassentour per Bahn“) in Anspruch zu nehmen. Bei Benutzung nicht öffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten bis zur Höhe der Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel unter Berücksichtigung von Ermäßigungen erstattet. In diesem Fall ist dem Erstattungsantrag eine Vergleichsberechnung beizufügen.
Die näheren Einzelheiten über das Abrechnungsverfahren sind der einschlägigen Broschüre „Schulsportwettbewerbe in Bayern“ zu entnehmen.
Bei durch den Schulleiter genehmigten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach Art. 6 BayRKG in Anspruch nehmen. Hierbei dürfen jedoch in keinem Fall die Kosten überschritten werden, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit verbilligten Kostensätzen entstünden.
Verpflegungs- und Übernachtungszuschüsse für Schüler
Bei mehrtägigen Veranstaltungen (Landesfinalwettkämpfe im Alpinen Skilauf, Eisschnelllaufen, Rodeln und Skilanglauf sowie Landesschulsportfeste für Hörgeschädigte und Körperbehinderte) werden den auswärtigen Schülern Verpflegungszuschüsse von je 5,- DM pro Mittag- und pro Abendessen sowie Übernachtungszuschüsse einschließlich Frühstück von je bis zu 18,- DM pro Nacht gewährt. Dies gilt nicht, soweit amtliche Unterkunft und/oder Verpflegung angeboten wird, deren Kosten jedoch die Zuschusssätze nicht übersteigen dürfen.
Tage- und Übernachtungsgeld für betreuende Lehrer
Den Betreuern der Schulmannschaften wird Tage- und Übernachtungsgeld nach Art. 9, 10 und 12 BayRKG gewährt.
Erstattungsverfahren
Alle Abrechnungen sind von den Schulen vollständig und gut leserlich ausgefüllt in doppelter Ausfertigung (bei Sammelanreisen vom jeweiligen „Arbeitskreis Schulsport“) bis spätestens zehn Tage nach dem Wettkampf dem jeweiligen Wettkampfleiter zuzusenden. Sollten die Abrechnungen bis dahin nicht eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass auf die Erstattung verzichtet wird.
In allen anderen Fällen stellt die Schulleitung der teilnehmenden Schule bzw. der „Arbeitskreis Schulsport“ auf dem Abrechnungsformular die sachliche Richtigkeit der Angaben fest. Nähere Einzelheiten sind jeweils in der jährlich erscheinenden Broschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ geregelt.

3.4 Kosten der Teilnahme an den Bundesfinalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA

Für Schulmannschaften und deren Begleiter, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA qualifizieren, sind Fahrt bzw. Flug sowie Unterkunft und Verpflegung kostenlos. (Die Kosten werden von der Trägergemeinschaft des Bundeswettbewerbs übernommen.) Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld aus den Mitteln zur Förderung des Schulsports des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die rechnerische Abwicklung obliegt der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport.