Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2020

7. Telefonischer Verkauf

7.1 

Telefonische Käufe sind mit Beginn des Schalterverkaufs (vgl. Nr. 6.1) möglich.

7.2 

1Soweit am Telefon keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren angegeben wird, werden die Bestellungen erst mit Zahlungseingang nach Rechnungsstellung verbindlich. 2Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag der Aufführung an der Tageskasse bezahlt werden. 3Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.

7.3 

Nrn. 5.2, 5.4 und 5.5 gelten entsprechend.