Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2020

6. Schalterverkauf

6.1 

1Der Schalterverkauf beginnt spätestens einen Monat vor der Aufführung. 2Soweit der Verkaufsbeginn nach dieser Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf bereits am vorangehenden Werktag. 3Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.

6.2 

1Die Kartenabgabe kann begrenzt werden (vgl. Nr. 5.2). 2Es können jeweils kurz vor Öffnung des Schalterverkaufs Wartenummern ausgegeben werden. 3Die Vergabe der Wartenummern richtet sich nach der ununterbrochenen Wartedauer der Kaufinteressenten oder deren Stellvertreter. 4In der Reihenfolge dieser Nummern erfolgt die Kartenvergabe am Schalter.

6.3 

Menschen mit Schwerbehinderung, Schwangere und Personen mit kleinen Kindern können bevorzugt behandelt werden.