Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1979
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Führung von Bestandsverzeichnissen bei den Bayerischen Staatstheatern

KWMBl. I 1979 S. 64


2246-WK
Führung von Bestandsverzeichnissen
bei den Bayerischen Staatstheatern
(Theaterbestandsverzeichnisse - Thbest) 1
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus 2
vom 26. August 1975 Az.: IV/1 - 13/90 688, geändert durch
Bekanntmachung vom 6. März 1979 Az.: IV/1 - 13/6 466
Aufgrund der Verwaltungsvorschrift Nr. 15 zu Art. 73 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV Nr. 15 zu Art. 73 BayHO-FMBek vom 5. Juli 1973, FMBl S. 257) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes folgende ergänzende Verwaltungsvorschriften über die Führung von Bestandsverzeichnissen bei den Bayerischen Staatstheatern:
1. Zu VV Nr. 2.1
Dienststellen im Sinne der VV sind die Bayerischen Staatstheater. Dienststellenleiter sind die Staatsintendanten. Die Staatsintendanten können die dem Dienststellenleiter nach den VV obliegenden Aufgaben dem Leiter der Verwaltung übertragen.
2. Zu VV Nr. 2.3

1 [Amtl. Anm.:] Kurzbezeichnung und Abkürzung inoffiziell
2 [Amtl. Anm.:] jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst