Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1979

4.2

Nach der endgültigen Absetzung einer Inszenierung ist die Sachgesamtheit aufzulösen. Die in den Fundus überführten Gegenstände sind getrennt nachzuweisen. Nicht einzutragen sind Dekorationsteile, deren Wert 300,-- DM1nicht übersteigt.
5. Zu VV Nr. 10

1 [Amtl. Anm.:] entspricht 153,39 Euro