Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1979

3.2 

Als Belege gelten auch Fertigungspläne für Dekorationen und Dekorationsteile, die sowohl vom Planfertiger als auch vom verantwortlichen Auftraggeber unterzeichnet und mit Datum versehen zur Fertigung freigegeben sein müssen. Diese Belege sind vom Technischen Direktor im Sinn der VV sicher aufzubewahren.